Allgemeine Regeln
Ruhezeiten:
gelten in der Zeit vom 01. April – bis 31. Oktober
Montags bis Freitag zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr und ab 20:00 Uhr
Samstag ab 19:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit!
Während der Ruhezeiten dürfen z.B. keine motorisierten Gartengeräte eingesetzt werden, laute Reparaturarbeiten wie hämmern und bohren sind ebenfalls zu unterlassen.
Verschlusszeiten:
Während der Gartensaison sind beide Tore (Bahnseite & Kanalseite) täglich ab 19.30 Uhr abzuschließen.
Außerhalb der Gartensaison sind beide Tore ganztägig verschlossen zu halten.
Die Gartensaison beginnt am 01.04. und endet am 31.10. jedes Jahres.
Stromabnahme:
Bei Bedarf (Gartenarbeit, Hecke schneiden etc.) kann Strom aus den Stromkästen des Verein abgenommen werden. Der Strompreis wird bei Anfrage mitgeteilt.
Eine Absprache mit dem Gartenfachberater ist notwendig.