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Allgemeine Regeln

 

Ruhezeiten:

 

gelten in der Zeit vom 01. April – bis 31. Oktober

 

Montags bis Freitag zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr und ab 20:00 Uhr

 

Samstag ab 19:00 Uhr

 

An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit!

 



 

Während der Ruhezeiten dürfen z.B. keine motorisierten Gartengeräte eingesetzt werden, laute Reparaturarbeiten wie hämmern und bohren sind ebenfalls zu unterlassen.

 



 



 

Verschlusszeiten:

 

Während der Gartensaison sind beide Tore (Bahnseite & Kanalseite) täglich ab 19.30 Uhr abzuschließen.

 

Außerhalb der Gartensaison sind beide Tore ganztägig verschlossen zu halten.

 

Die Gartensaison beginnt am 01.04. und endet am 31.10. jedes Jahres.

 



 



 

Stromabnahme:

 

Bei Bedarf (Gartenarbeit, Hecke schneiden etc.) kann Strom aus den Stromkästen des Verein abgenommen werden. Der Strompreis wird bei Anfrage mitgeteilt.

 

Eine Absprache mit dem Gartenfachberater ist notwendig.

 

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